Sollten Sie ein persönliches Gespräch in unseren Büroräumen wünschen, bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminabsprache. Nur so können wir uns auch entsprechend Zeit für Ihr Anliegen vormerkern.
Um unseren internen Service zu verbessern, haben wir uns interne Richtlinien auferlegt, so dass alle Mitarbeiter Ihre Anfragen sorgfälltigst und schnellstmöglich bearbeiten. Terminabsprachen können Sie auch mit dem jeweiligen Mitarbeiter vereinbaren.
Um eine reibungslose Kommunikation per Email zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten Ihre allgemeinen Anfragen an die Emailaddresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder über unser Kontaktformular zu richten, so dass Ihre Anfragen an den richtigen Ansprechpartner weitergeleitet werden können.
Wer als umwelt- und kostenbewusster Verbraucher einen Kühlschrank kaufen will, achtet auf die Energieeffizienzklassen. Bei jedem Autotyp machen die Hersteller Angaben über den Kraftstoffverbrauch. Wer aber eine Wohnung sucht und auf die Heizkosten achten möchte, erhält kaum Auskünfte zum Energiebedarf. Was bei Elektrogeräten und Autos bereits lange Standard ist, wird nun auch bei Immobilien eingeführt: Ab 2006 wird für jedes Gebäude ein Energiepass gefordert.
Weiterlesen: Was ist ein Energiepass und brauch ich so etwas überhaupt?
Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken - es wird Winter, und es ist selbstverständlich, dass man es zu Hause wohlig warm haben möchte. Was liegt näher, als das Termostat der Heizkörper aufzudrehen, um die Temperatur in den Wohnräumen anzuheben.
Doch richtiges und bewusstes heizen ist wichtig, nicht nur um den steigenden Energiekosten vorzubeugen, sondern auch um ein gesundes Raumklima zu erhalten.
Alle Heizkörper in der Wohnung sind warm, nur einer nicht?
Wir geben Ihnen drei Tipps zur Soforthilfe.
Auch Eigentümergemeinschaften können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer geltend machen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, auf das der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hinweist. Aufwendungen zum Beispiel für Instandhaltungsarbeiten oder Reinigung sind inzwischen besser absetzbar.
Wenn der Ertrag eines Hausbesitzers wegen eines zahlungsunfähigen Mieters gemindert ist, kann er ein Recht auf teilweise Stundung der Grundsteuer haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis weisen die Landesbausparkassen in Berlin hin.