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Set-Top-Box ist allein Sache des Mieters

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Bei der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) müssen Mieter sich selbst eine so genannte Set-Top-Box kaufen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hin. Betroffene Mieter können vom Vermieter weder die Ausstattung der Wohnung mit Decoder noch Kostenerstattung fordern.

Dieses Gerät zu Preisen zwischen 120,00 Euro und 200,00 Euro wird in den Regionen, die auf DVB-T umgestellt werden, nötig. Betroffen sind Haushalte, die ihr Programm ohne Kabel oder Satellit direkt über die klasische Fernsehantenne empfangen. Nach Ansicht des Gersichts ist der Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung nicht vom Vermieter zu vertreten. Außerdem sei dieser auf Grund des Mietvertrages nicht zum Erhalt bestehender Empfangsmöglichkeiten verpflichtet, er sei dazu auch gar nicht in der Lage.

Die Einführung des digitalen Fernsehens bedeuted nach Auffassung des Mieterbundes aber auch, dass Kabel und Satellit Konkurrenz bekommen. So können deutlich mehr Programme empfangen werden als mit der bisherigen terrestrischen Technik und letzlich liegen die Kosten deutlich niedriger. Problematisch ist laut dem DMB aber, dass viele Mieter - unter Umständen über den Vermieter - langfristig an Kabelgesellschaften gebunden sind. Ob ein Kabelvertrag im Einzelfallgekündigt werden kann, sollte mit Hilfe des örtlichen Mieterbundes geklärt werden.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 67 T 79/03

Quelle: Main-Spitze vom 08. Oktober 2004