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Trotz Sondernutzungsrecht - die Eigentümer müssen gefragt werden

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Ein Sondernutzungsrecht ist ein Recht, eine bestimmte im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche unter Ausschluss aller anderen Eigentümer zu nutzen.

Wer ein Sondernutzungsrecht hat, genießt Vorteile, hat aber gegenüber anderen Wohnungs- oder Hauseigentümern gewisse Pflichten. Sondernutzungsrecht sind im Grundbuch eingetragen und werden häufig bei Pkw-Stellplätzen, Kellerräumen oder Gartenflächen vereinbart. Zwar berechtigt es, eine bestimmte, im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche ausschließlich für sich nutzen zu dürfen, bauliche Veränderungen oder eine andere Nutzung als üblich können aber nicht ohne weiteres vorgenommen werden, was vielfach Probleme mit sich bringt. So darf ein Pkw-Stellplatz auch beispielsweise nur zum Abstellen von Pkws genutzt werden. Eine Sondernutzungsfläche Garten darf man ebenfalls nur im üblichen Sinne als Garten nutzen. Wer ein Gartenhaus errichten will, benötigt die Zustimmung aller Eigentümer. Übliche Reglung ist es, Instandhaltungspflichten dem Sondernutzungsberechtigten auf zu erlegen. Im Regelfall gilt das allerdings nur für den Oberflächenbereicht, zum Bespiel einer sondergenutzten Terrasse. Unterbodenaufbau und andere baukonstruktive Teile fallen unter das Gemeinschaftseigentum.